Klebestreifen in der Mietwohnung – was Mieter wissen sollten

Aktualisiert am · 4 Min. Lesezeit · Redaktion klebestreifen.com

In der Mietwohnung dürfen Sie Bilder, Haken und Regale aufhängen – auch mit Dübeln in üblichem Umfang. Klebestreifen sind nicht automatisch die schonendere Wahl: Abgerissene Tapete oder abgelöste Farbe kann als Schaden gelten, ein sauber verspachteltes Dübelloch meist nicht. Entscheidend ist, dass die Wohnung beim Auszug ohne Schäden übergeben wird, die über normale Abnutzung hinausgehen.

Inhalt
  1. Was Mieter grundsätzlich dürfen
  2. Wann Klebestreifen zum Problem werden
  3. Dübelloch oder Klebestreifen: was ist schonender?
  4. Checkliste: Kleben in der Mietwohnung
  5. Vor dem Auszug: so gehen Sie vor
  6. Kaution und Fristen
  7. Häufige Fragen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und praktische Tipps. Er ersetzt keine Rechtsberatung – bei konkreten Streitfällen helfen Mietervereine oder Fachanwälte für Mietrecht. Technische Grundlagen zum Kleben an Wänden finden Sie im Hub Klebestreifen für die Wand.

Was Mieter grundsätzlich dürfen

Nach § 538 BGB haben Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, nicht zu vertreten. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört nach verbreiteter Rechtsprechung auch, die Wohnung wohnlich einzurichten – also Bilder, Lampen, Regale und Spiegel anzubringen. Dübellöcher in einem üblichen, angemessenen Umfang gelten deshalb in der Regel nicht als Schaden.

Was „üblich“ ist, hängt vom Einzelfall ab. Unproblematisch sind Löcher für die normale Einrichtung. Kritischer sind auffällig viele Löcher, sehr große Bohrungen oder Löcher an Stellen, an denen es zumutbare Alternativen gegeben hätte. Bei Fliesen erwarten Gerichte häufig, dass Mieter zurückhaltend bohren und möglichst in die Fugen.

Wann Klebestreifen zum Problem werden

Klebestreifen hinterlassen keine Löcher – aber unter Umständen andere Spuren. Folgende Schäden können über die normale Abnutzung hinausgehen:

Ob und in welcher Höhe der Vermieter dafür Ersatz verlangen kann, hängt unter anderem davon ab, ob ohnehin renoviert werden muss, wie alt die Tapete ist und was der Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen regelt. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Formularmietverträgen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam – das sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

Dübelloch oder Klebestreifen: was ist schonender?

SituationSchonenderWarum
Leichtes Bild auf glatt gestrichener WandKlebestreifenkeine Spuren bei korrektem Ablösen
Bild auf Raufaser oder PapiertapeteStahlstift-Haken oder Nagelwinziges Loch statt Tapetenausriss
Haken, Accessoires auf FliesenKlebestreifenFliesen lassen sich kaum reparieren, Kleberreste lassen sich entfernen
Schwerer Spiegel, Regal, HängeschrankDübelSicherheit geht vor; Löcher sind üblicher Gebrauch
Viele wechselnde BilderBilderschienenur wenige Löcher an der Decke
Kabel entlang der WandKabelkanal mit ablösbarem Klebebandkeine Löcher; vorher Untergrund testen

Methoden ohne Bohren vergleicht der Ratgeber Bilder aufhängen ohne Bohren; wie Sie Tapetenarten einschätzen, steht unter Klebestreifen auf Tapete.

Checkliste: Kleben in der Mietwohnung

Vor dem Auszug: so gehen Sie vor

  1. Alle Strips lösen. Lasche langsam und flach entlang der Wand ziehen, nie nach vorne. Bei abgerissenen Laschen mit Föhn erwärmen und mit Zahnseide durchtrennen – Anleitungen unter Powerstrips entfernen und Klebestreifen von der Wand entfernen.
  2. Klebereste beseitigen. Auf Fliesen, Glas und Lack mit Öl oder Isopropanol, auf Wandfarbe vorsichtig mit Radiergummi. Mittel und Materialverträglichkeit: Kleberreste entfernen.
  3. Kleine Tapetenschäden reparieren. Lose Stellen zurückkleben, Raufaser ggf. überstreichen. Mehr dazu: Klebestreifen von Tapete entfernen.
  4. Dübellöcher verschließen. Ob Sie Löcher verspachteln müssen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab; fachgerechtes Verschließen ist in jedem Fall unschädlich.
  5. Übergabe dokumentieren. Gemeinsames Protokoll, Fotos, Unterschrift beider Seiten.

Kaution und Fristen

Der Vermieter darf die Mietkaution nach dem Auszug für eine angemessene Prüfungszeit zurückhalten und mit berechtigten Ansprüchen verrechnen, etwa für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Er muss diese aber konkret darlegen. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung. Pauschale Abzüge „für Klebereste“ ohne nachvollziehbaren Schaden müssen Sie nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Tipp: Bei Unsicherheit lohnt es sich, vor dem Auszug kurz mit dem Vermieter zu klären, ob Tapeten ohnehin erneuert werden. Dann ist ein Tapetenausriss oft kein Thema – und Sie sparen sich unnötige Reparaturen.

Häufige Fragen

Darf ich in der Mietwohnung Löcher bohren?

In üblichem Umfang ja, denn das Anbringen von Bildern, Lampen und Regalen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Eine Zustimmung des Vermieters ist dafür in der Regel nicht nötig. Bei Fliesen sollten Sie zurückhaltend sein und möglichst in Fugen bohren.

Muss ich beim Auszug Klebereste entfernen?

Ja, Rückstände, die Sie verursacht haben und die sich entfernen lassen, sollten Sie beseitigen. Mit Öl, Isopropanol oder Radiergummi gelingt das auf den meisten Oberflächen ohne Schaden.

Kann der Vermieter für eine abgerissene Tapetenstelle Geld verlangen?

Möglicherweise, wenn der Schaden über normale Abnutzung hinausgeht. Die Höhe hängt unter anderem vom Alter der Tapete ab und davon, ob ohnehin renoviert werden müsste. Im Streitfall hilft ein Mieterverein.

Sind Klebestreifen in der Mietwohnung immer die bessere Wahl?

Nein. Auf Fliesen und glatt gestrichenen Wänden oft ja, auf Tapeten nicht unbedingt: Ein feines Nagelloch ist dort meist unauffälliger als ein Ausriss. Für schwere Gegenstände ist ein Dübel ohnehin die sichere Lösung.